Hund in einer Transportbox

Ukraine: Wie man mit Haustieren über die Grenze gelangt

Ausreise mit Hund, Katze oder anderen Haustieren ins benachbarte Ausland

8.8.2023

Eine erhebliche Anzahl ukrainischer Einwohner und Bürger war gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und in verschiedenen europäischen Ländern Schutz zu suchen.

Die Europäische Kommission hat unmittelbar nach Ausbruch des Krieges alle Mitgliedstaaten aufgefordert, Flüchtlingen, die mit ihren Haustieren reisen, die Einreise auch ohne gültigen Heimtierausweis und Mikrochip zu gestatten, hat die EU ab dem 01.06.2023 spezielle Vorschriften für ukrainische Flüchtlinge erlassen, die mit ihren Haustieren reisen möchten. Diese Richtlinien verlangen, dass die Tiere einen Mikrochip, entsprechende Dokumente, aktuelle Impfungen und einen gültigen Tollwut-Antikörpertest besitzen müssen.

Um Menschen bei der Evakuierung mit ihren Haustieren zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt und zusammengefasst.

Benötigen Sie Informationen zum Grenzübertritt mit Ihrem Haustier?

Weitere Informationen über die Nachbarländer der Ukraine finden Sie hier:

EU-Einreisebestimmungen 

In der Schweiz gilt für Flüchtende aus der Ukraine mit Hunden oder Katzen folgendes: Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, dürfen in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden. Genauere Infos sind hier zu finden.
Der zuständige Veterinärdienst prüft dann im Einzelfall, welche Massnahmen gemäss dem entsprechenden Konzept des Veterinärdienstes Schweiz getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei Mensch und Tier sicher auszuschliessen. Weiterhin werden alle Tiere bei der Ankunft registriert und erfasst, ob sie bereits gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind oder wo Zweifel bestehen, werden geimpft (Quelle BLV).

 

Länder, die die Verfahren gelockert haben, sind: (Stand 07.03.2022)

  • Schweiz (Informationen verfügbar auf DE, EN, IT, FR)
  • Belgien (Information verfügbar auf FR, NL, EN)
  • Dänemark (Informationen verfügbar auf DK, EN)
  • Deutschland (Informationen verfügbar auf DE)
  • Finnland (Informationen verfügbar auf FI, SE, EN)
  • Frankreich nimmt Haustiere auf. Wenn diese die allgemeinen Anforderungen nicht erfüllen, sollten sich die Besitzer an einen Tierarzt oder an die für die Gesundheitsüberwachung dieser Tiere zuständige Direktion für den Schutz der Bevölkerung im Bestimmungsamt wenden.
  • Grossbritannien (Informationen in EN)
  • Irland (Informationen verfügbar auf EN)
  • Italien (Informationen verfügbar auf IT)
  • Lettland (Informationen verfügbar auf LV, EN)
  • Niederlande (Informationen verfügbar auf NL)
  • Österreich
    • Kontakt: petsukraine@gesundheitsministerium.gv.at
    • Die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Common Health Entry Document - CHED) von einer Grenzkontrollstelle an der EU-Aussengrenze, die nicht als Ablehnung ausgestellt wurde, gilt als Erfüllung der Bedingungen.
  • Ungarn (Informationen in UA, HU, EN)
  • Tschechische Republik (Information verfügbar auf UA, CZ, EN)
  • Ungarn (Informationen verfügbar auf UA, HU, EN)

 

Streunerhilfe in Rumänien

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