Häufig gestellte Fragen
Zum Thema illegaler Welpenhandel
Der Handel mit viel zu jungen und traumatisierten Hundebabys aus Osteuropa ist ein skrupelloses Geschäft. Dabei geht es der Welpenmafia einzig um den Profit. Kaufen Sie niemals ein Tier aus Mitleid. Informieren Sie im konkreten Verdachtsfall die Polizei oder das Veterinäramt. Hier beantwortet VIER PFOTEN die wichtigsten Fragen.
Warum ist der illegale Welpenhandel ein Tierschutzproblem?
Die betroffenen Welpen werden in der Regel unter tierquälerischen Bedingungen vermehrt. In den osteuropäischen Welpenfabriken werden die Hunde in Kellern, Schuppen und winzigen Verschlägen gehalten. Sie vegetieren in ihren eigenen Exkrementen dahin, erhalten nur das nötigste Futter und keine medizinische Versorgung. Ohne Rücksicht auf rassetypische Vorbelastungen und ihre körperliche Verfassung, werden Hündinnen als Gebärmaschinen missbraucht und werden bei jeder Läufigkeit gedeckt. Können sie keine Welpen mehr produzieren, werden sie zu finanziellem Ballast und daher entsorgt.
Unter diesen Bedingungen werden auch populäre Trendrassen massenweise produziert, um den hohen Bedarf in Westeuropa zu decken. Da leider Rassen mit Qualzuchtmerkmalen, wie Französische Bulldoggen, Möpse oder Chihuahuas nach wie vor gefragt sind, werden auch diese Hunde ohne Skrupel und medizinische Kontrollen vermehrt. Die Tiere, die diese Tortur überleben, bleiben für immer traumatisiert oder sogar schwerkrank.
Welche Rolle spielen Online-Plattformen im illegalen Welpenhandel?
Die Nachfrage nach Hundewelpen ist riesig und kann kaum durch seriöse Anbieter gedeckt werden. Das nutzen kriminelle Händler aus. Das Internet bietet ihnen Zugang zu einem lukrativen Markt. Denn auf Kleinanzeigen-Plattformen können sie vollkommen anonym und ohne die Gefahr entdeckt zu werden, massenhaft Tiere inserieren.
Kommt es doch einmal vor, dass ein Benutzerkonto vom Online-Portal gesperrt wird, können die kriminellen Händler ohne Probleme ein neues eröffnen. Denn bislang gibt es keine Verifizierungspflicht, weshalb sich jeder Mensch unter einem falschen Namen schnell neue Accounts anlegen kann. Ob es sich bei einem Benutzernamen um eine vertrauenswürdige Person mit wahrem Namen handelt oder um einen kriminellen Tierverkäufer, ist selbst für die Online-Portale nicht erkennbar. Für Käufer ist es anhand der Online-Anzeige nahezu unmöglich, seriöse Anbieter von Kriminellen zu unterscheiden. Viele Inserate beschreiben eine liebevolle Hobbyzucht oder einen unbeabsichtigten Wurf und zeigen Fotos von niedlichen Welpen. Die Interessenten können nicht ahnen, dass sich dahinter ein skrupelloses Geschäft mit hilflosen Hundebabys versteckt.
Bislang bestehen keine ausreichenden Gesetze für den Online-Handel mit Tieren.
Wieso sind Hunde aus dem illegalen Welpenhandel oft krank?
Welpen werden über die Milch der Mutter immunisiert und so vor Krankheiten geschützt. Doch in den Welpenfabriken werden die Hündinnen bei jeder Läufigkeit gedeckt und erhalten keine medizinische Versorgung, so dass ihr eigenes Immunsystem sehr schwach ist. Über die Muttermilch können die geschwächten Mütter ihrem Nachwuchs also kaum wertvolle Nährstoffe zukommen lassen.
Ein weiterer Faktor ist, dass beim illegalen Welpenhandel die Hundebabys viel zu früh ihren Müttern entrissen werden. Die Welpen werden in Kisten und Kartons gesteckt und in Abnehmerländer wie die Schweiz oder Deutschland und Österreich transportiert, lange bevor sie einen stabilen Immunschutz aufgebaut haben oder durch Impfungen vor Krankheiten geschützt werden können.
Die Welpenhändler transportieren meist mehrere Welpen aus verschiedenen Hundefabriken in Osteuropa über Hunderte Kilometer ins europäische Ausland. Auf der Fahrt werden die Tiere auf engstem Raum zusammengepfercht und stecken sich so oft gegenseitig mit Krankheiten an. Viele der geschmuggelten Welpen infizieren sich mit Parvovirose, einer hochansteckende Viruserkrankung, die für viele Hunde – auch mit tierärztlicher Behandlung – tödlich endet.
Welche Impfungen sind obligatorisch?
Für Hunde in der Schweiz gibt es generell keine Impfpflicht. Es empfiehlt sich allerdings jeden Hund gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis sowie Leptospirose und Tollwut zu impfen. Will man mit seinem Hund ins Ausland reisen, ist eine Tollwutimpfung Pflicht. Das gleiche gilt, wenn der Hund aus dem Ausland stammt.
Woran erkenne ich, dass ein Welpe zu jung für die Abgabe ist?
Laut der Tierschutzverordnung darf man in der Schweiz einen Welpen frühestens ab der neunten Lebenswoche von seiner Mutter trennen. Hunde aus dem illegalen Welpenhandel sind jedoch sehr viel jünger. Es ist nahezu unmöglich für einen Laien, das Alter von Welpen korrekt einzuschätzen. Es gibt jedoch einige Merkmale, die der Orientierung dienen können.
Keine Zähne: Bis zur dritten Lebenswoche haben Welpen noch keine Zähne. Wem ein so junges Tier angeboten wird, sollte umgehend die Behörden einschalten. Etwa ab der vierten Woche brechen bei den jungen Welpen die ersten Milchzähne durch. Doch erst im Alter von acht Wochen sind alle Milchzähne vorhanden. In der Regel hat ein Welpe 28 Milchzähne.
Blaue Augen: In ihren ersten Lebenswochen haben Welpen blaue Augen. Erst zwischen der sechsten und siebten Woche bekommen sie ihre endgültige Augenfarbe.
Woher stammen die Welpen?
Viele der Hunde, die auf Kleinanzeigen-Portalen angeboten werden, stammen aus osteuropäischen Welpenfabriken, sogenannten Vermehrerstationen. Die dubiosen Zuchtanlagen befinden sich in Rumänien, Tschechien, Polen, Serbien, Bulgarien, Slowakei, Ungarn und der Ukraine. Das Züchten, bzw. das Vermehren von Hunden, ist dort überall – auch jenseits der grossen Städte – ohne viel Aufwand möglich und eine lukrative Einnahmequelle.
Es gibt für die Betreiber kaum Auflagen, keine Kontrollen und nur selten Strafen. Dafür ist die Gewinnspanne sehr gross und das Risiko klein. Denn selbst wenn die Händler beim Schmuggel erwischt werden, drohen ihnen keine ernsten Strafen. In der Regel bleibt es bei einem Bussgeld.
Worauf sollte ich beim Welpenkauf achten?
Grundsätzlich sollte gründlich überlegt sein, ob man für ein tierisches Familienmitglied bereit ist. Habe ich genügend Zeit, mich um den Vierbeiner zu kümmern? Kann ich mir dauerhaft Futter und Tierarztkosten leisten? Habe ich alle Vor- und Nachteile bedacht? Nur, wer sich wirklich sicher ist, sollte sich auf die Suche begeben – im besten Fall im regionalen Tierheim. Dort warten viele Hunde, auch junge Tiere oder Rassehunde, auf ein liebevolles Zuhause.
Dabei sollte man unbedingt folgende Punkte beachten:
- Die Übergabe sollte nur beim Anbietenden zu Hause stattfinden
- Das Muttertier sollte vor Ort sein
- Vorsicht bei zu viel Auswahl: Wenn Verkäufer verschiedene Rassen und/oder eine grosse Anzahl an Welpen anbieten, ist dies ein Anzeichen für kriminellen Handel. Aufgrund des grossen Zeitaufwands einer verantwortungsvollen und individuellen Betreuung der Mutter und Welpen, ziehen seriöse Züchter maximal 3 Würfe pro Jahr auf.
- Die Welpen müssen bei der Abgabe mindestens acht Wochen oder älter sein
- Bei serösen Züchtern hat der Welpe bereits Papiere und die ersten Impfungen erhalten. Die Übergabe findet zu Hause statt und man hatte die Chance, das Tier mehrfach vorab zu besuchen und bereits kennenzulernen.
- Seriösen Züchtern ist wichtig, wo und bei wem der Hund zukünftig leben wird. Wird kein Interesse an den Käufern und dem künftigen Zuhause des Hundes gezeigt, ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zum verantwortungsvollen Welpenkauf finden Sie hier.
Woran erkenne ich unseriöse Verkäufer?
Allein an der Online-Anzeige können unseriöse Verkäufer kaum erkannt werden. Aufmerksam sollte man jedoch werden, wenn
- das Muttertier nicht besichtigt werden kann
- eine sehr grosse Anzahl von Tieren, eventuell sogar unterschiedlicher Rassen, angeboten wird
- die Welpen unter acht Wochen alt sind
- man das Tier sofort mitnehmen kann bzw. soll und vorgängig nicht mehrfach besuchen konnte
- die Übergabe anstatt beim Anbietenden Zuhause in einem Hinterhof, Parkplatz, Bahnhof o.Ä. stattfinden soll
- kein Interesse am weiteren Wohlergehen der Welpen gezeigt und keine Fragen zum neuen Zuhause gestellt werden
- es keine Papiere und/oder keinen Kaufvertrag gibt/ geben soll
Wann ist der Handel mit Welpen illegal?
Juristisch bewegen sich die skrupellosen Händler erst auf illegalem Terrain, wenn sie nachweislich zu junge Tiere aus dem Ausland importieren und verpflichtende Impfungen aus Seuchenschutzgründen sowie die Identifizierung der Tiere mittels Microchip und einem EU-Heimtierausweis nicht erfolgt sind.
In der Schweiz ist es verboten, Welpen vor Vollendung der achten Lebenswoche von ihrer Mutter zu trennen. Dies ist auch in der Tierschutzverordnung Art. 22b geregelt. Demnach dürfen Hunde und Katzen unter acht Wochen nur in Begleitung ihrer Mutter transportiert werden. Die ersten zwei Monate sind eine existentielle Prägephase, die sich auf das ganze Leben des Hundes auswirkt. In dieser Zeit entwickeln sich die Sinne des Welpen und er lernt von seinen Geschwistern und seiner Mutter notwendiges Sozialverhalten. Zudem wird der Welpe in dieser Phase über die Muttermilch immunisiert und vor Krankheiten geschützt.
Eine Tollwutimpfung wäre in diesem frühen Lebensabschnitt unwirksam, weshalb ein Welpe erst ab der 12. Woche wirksam gegen Tollwut geimpft werden kann. Danach dauert es 21 Tage bis der Impfschutz aktiv ist. Da nur Hunde mit gültigem Tollwutschutz aus dem Ausland in die Schweiz gebracht werden dürfen, ist das theoretische Mindestalter für den legal Import eines Hundes also 15 Wochen. Ausnahmen können bei jüngeren Tieren gemacht werden, wenn sie in Begleitung ihrer Mutter oder einer Ammenhündin sind und/oder die schriftliche Bestätigung vorliegt, dass das Tier in keinem Moment Kontakt zu Wildtieren hatte. Gemäss Schweizer Tierschutzverordnung brauchen Personen zudem eine entsprechende Handelsbewilligung der zuständigen Behörde, wenn sie Tiere (also auch Hunde) zum Verkauf in die Schweiz bringen (§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5).
Zudem geben sich Kriminelle in der Regel als Privatpersonen aus und legen auf Internetplattformen mehrere Benutzerkonten an, um ihre Identität und das Ausmass ihrer Verkäufe zu verschleiern. Damit entziehen sie sich gezielt der MwSt-Pflicht und der Impressumspflicht für Websites laut Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Hund aus dem illegalen Welpenhandel kaufe?
Durch den Kauf eines Hundes aus dem illegalen Welpenhandel unterstützt man dieses grausame Geschäft und macht sich zumindest moralisch mitschuldig. Denn für jeden gekauften Welpen werden wieder neue Hunde qualvoll nachproduziert. Doch die kriminellen Verkäufer verschleiern die Herkunft der Welpen, machen falsche Altersangaben präsentieren fehlerhafte Papiere. Viele Käufer ahnen daher nicht, dass der neue Hund aus dem illegalen Welpenhandel stammt.
Strafbar machen Sie sich in dem Moment, wenn sie (auch unwissentlich) einen Welpen in die Schweiz einführen, der
- bei der Einreise nicht ordentlich beim Zoll angemeldet wird und für den keine Zollabgabe entrichtet wird
- über keinen gültigen Heimtierausweis verfügt
- keinen wirksamen Tollwutschutz besitzt
- keinen Mikrochip/Transponder besitzt
Brauche ich einen Kaufvertrag, wenn ich einen Hund von einer Privatperson kaufe?
Es ist gesetzlich nicht festgelegt, dass ein schriftlicher Kaufvertrag ausgestellt werden muss. Es ist jedoch dringend zu empfehlen. In einem Vertrag werden die Kontaktdaten erfasst, der Preis des Welpen, die Chipnummer und weitere wichtige Informationen. Ein Vertrag ist besonders hilfreich, wenn es nach dem Kauf zu medizinischen Problemen beim Tier kommt.
Laut Gesetz gelten Tiere zwar nicht als Sache, doch solange nichts anders bestimmt ist, sind auf sie die für Sachen geltenden Gesetzesbestimmungen anzuwenden. Eine Garantie kann beim Kauf eines Hundes nur dann durchgesetzt werden, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird. Um sich vor illegalen Händler zu schützen, ist dringend zu empfehlen, auch die ID-/Passnummer der Vertragsparteien einzutragen. Hier finden Sie einen Musterkaufvertrag für Hunde.
Welche Vorschriften gelten in der Schweiz beim Welpenkauf?
Laut der Schweizer Tierschutzverordnung muss ein Welpe bei der Abgabe in der Schweiz mindestens acht Wochen alt sein. Ein Hund muss beim Kauf mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, er sollte geimpft sein und im Idealfall über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Liegt dieser nicht vor, ist ein Impfausweis obligatorisch.
Bei einem Hund aus dem Ausland ist ein EU-Heimtierausweis Pflicht, denn nur damit darf er Landesgrenzen passieren. Dazu muss der Hund gechippt sein und einen wirksamen Tollwutschutz haben. Da Welpen erst ab 12 Wochen wirksam gegen Tollwut geimpft werden können und anschliessend eine 21-tägige Wirksamkeitsfrist abwarten müssen, sollten sie mindestens 15 Wochen alt sein.
Für Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern unterscheiden sich die tierseuchenrechtlichen Anforderungen je nach Tollwutrisiko im Herkunftsland. Sämtliche Drittstaaten sind in risikoarme Länder und Tollwut-Risikoländer unterteilt. Für Hunde aus Tollwut-Risikoländern sind vor der Einfuhr lange Wartefristen einzuhalten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des BLV.
Muss jeder Hund gechippt und registriert sein?
Ja, in der Schweiz muss jeder Hund spätestens 3 Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und durch einen offiziell niedergelassenen Tierarzt bei der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.
In jedem Fall muss der Welpe bereits dann gekennzeichnet und auf den Halter registriert werden, bei dem er geboren wurde, bevor er weitergegeben werden darf.
Die Neuanmeldung eines Hundes bzw. Meldung eines Halterwechsels muss innert 10 Tagen bei AMICUS sowie der Wohngemeinde erfolgen.