Situation in der Schweiz

So sind die Richtlinien zu Pelz hierzulande

27.10.2023

Zwischen den Ländern gibt es grosse Unterschiede bei den gesetzlichen Vorgaben für Pelztiere. Global betrachtet sind die meisten Pelztiere gar nicht oder völlig unzureichend geschützt. Im Folgenden ist die rechtliche Situation in der Schweiz erläutert.

Situation in der Schweiz

  1. Keine Pelzfarmen in der Schweiz
    Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Wildtiere wie Nerze und Füchse unter Zoostandards gehalten werden müssen. Diese Anforderungen sind so hoch, dass die Schweiz schon lange frei von Pelzfarmen ist. Dennoch können Pelzprodukte immer noch importiert werden.
  2. Deklarationsplicht für Pelz ab 1. März 2013
    Seit dem 1. März 2013 gilt in der Schweiz eine Kennzeichnungspflicht von Pelz. Demnach müssen Pelzprodukte mit «Echtpelz» und klaren Angaben zu Tierart, geographischer Herkunft und Haltungsbedingungen der Tiere versehen sein. Den Herstellern wurde dafür eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Ab 1. März 2014 müssen folglich alle in der Schweiz zum Verkauf angebotenen Pelzprodukte eine Herkunftsdeklaration aufweisen.
    Diese Kennzeichnungsetiketten sind jedoch häufig unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt. Bei manchen Artikeln fehlt sie komplett. Dies zeigen die jährlichen Kontrollen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
  3. VIER PFOTEN fordert ein Importverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten. Obwohl die Schweiz frei von Pelzfarmen ist, dürfen Pelzprodukte weiterhin eingeführt werden. Importierte Produkte sollen dem Schweizer Standard entsprechen.

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