
Situation in der Schweiz
So sind die Richtlinien zu Pelz hierzulande
Zwischen den Ländern gibt es grosse Unterschiede bei den gesetzlichen Vorgaben für Pelztiere. Global betrachtet sind die meisten Pelztiere gar nicht oder völlig unzureichend geschützt. Im Folgenden ist die rechtliche Situation in der Schweiz erläutert.
Aktuelle Situation in der Schweiz
Importverbot auf Verordnungsebene seit dem 1. Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt in der Schweiz ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte.
Indirekter Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative
VIER PFOTEN setzt sich aktuell für den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative ein, der sich im parlamentarischen Prozess befindet. Dieser würde ein Import- und Handelsverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten im Tierschutzgesetz verankern. VIER PFOTEN engagiert sich ausserdem dafür, dass auch Schlagfallen, die in der Schweiz verboten sind, bei den tierquälerischen Methoden aufgenommen werden.
Die Schweiz steht hinter dem Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischer Produktion
Umfragen zeigen klar: Die Schweizer Bevölkerung spricht sich für ein Importverbot von tierquälerisch erzeugtem Echtpelz aus. Diese Forderung wird nicht nur von der breiten Bevölkerung, sondern auch von zahlreichen Politikerinnen und Politikern unterstützt.
Was bisher geschah:
Keine Pelzfarmen in der Schweiz
Die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung sind für die Haltung von Wildtieren wie Nerze und Füchse so hoch, dass Pelzfarmen in der Schweiz schon lange nicht mehr existieren.
Unzureichende Deklarationspflicht
Bevor das Importverbot erlassen wurde, galt in der Schweiz eine Deklarationspflicht. Demnach mussten Echtpelzprodukte ab dem 1. März 2013 klar gekennzeichnet werden. Anstoss für das Pelzimportverbot war, dass die Pelzdeklaration seit fast zehn Jahren unzureichend umgesetzt wird. VIER PFOTEN wurde im Frühling 2024 eingeladen, im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung, die ein Importverbot vorsah, eine Stellungnahme einzureichen. In der Stellungnahme forderte VIER PFOTEN, dass ein generelles Importverbot für alle Pelze aus tierquälerischer Haltung sowie aus Jagd mit in der Schweiz verbotenen Fallen (inklusive Schlagfallen) eingeführt wird.
Importverbot auf Verordnungsebene
Der stetige Druck und die klare Haltung vieler Stakeholder in der Vernehmlassung haben sich gelohnt. Seit dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren gilt in der Schweiz ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze. Damit ist die Schweiz das erste Land in Europa mit einem Importverbot.
Volksinitiative für ein Importverbot
Die erforderlichen Unterschriften für die Pelzinitiative wurden im Dezember 2023 vom Initiativkomitee fristgerecht eingereicht. Die Schweizer Bevölkerung hält tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte für überholt, und auch der Bundesrat erkennt den Handlungsbedarf. Er hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der in einigen Punkten sogar über die Initiative hinausgeht. VIER PFOTEN hat auch zur Vernehmlassung dieses indirekten Gegenvorschlags eine Stellungnahme eingereicht und fordert die Einführung möglichst strenger Richtlinien.
Standesinitiative aus dem Kanton Zürich
Auch auf kantonaler Ebene gibt es Unterstützung: Der Kanton Zürich hat eine Standesinitiative für ein Importverbot von Echtpelz aus tierquälerischen, ausländischen Zuchten oder Wildfang im Parlament eingebracht. Dieser Vorstoss befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess und wird vorraussichtlich gleichzeitig mit dem indirekten Gegenvorschlag der nationalen Pelz-Initiative behandelt.