Primatenversuch: Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen

Schwerstbelastender Primatenversuch: unverhältnismässig und rechtswidrig

51 Schweizer Tierschutzorganisationen erachten das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zum schwerstbelastenden Primatenversuch als unverhältnismässig und rechtswidrig. Sie kritisieren den Widerspruch zu einem höherstehenden Bundesgerichtsurteil, die krasse Verletzung der Tierwürde und die Überschreitung jeglicher moralisch-ethischer Grenzen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit seinem Urteil vom 5. April 2017 den Weg für schwerstbelastende Experimente an Primaten in Zürich geebnet. Den Tierschutzvertretern ist es nicht möglich, das Verfahren an das Bundesgericht weiterzuziehen. Bereits 2016 haben die hier unterzeichnenden Organisationen in einem offenen Brief gemeinsam erklärt, dass die umstrittene Hirnforschung an Primaten rechtswidrig und somit nicht bewilligungsfähig ist.

Umso grösser ist nun schweizweit die Bestürzung der Tierschutzorganisationen, dass das Zürcher Verwaltungsgericht den Primatenversuch bewilligt hat. Er wird am Institut für Neuroinformatik durchgeführt, das gemeinsam von Universität und der ETH Zürich getragen wird. Das Urteil widerspricht einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, der entsprechende Primatenversuche als nicht zulässig erklärte und der Forschung damit klar ethisch-moralische Grenzen setzte.

Erstaunlich ist, dass das Verwaltungsgericht in seiner Güterabwägung ähnliche Überlegungen anstellt wie das Bundesgericht 2009: Die Versuchsanordnung ist ebenfalls dem höchsten Belastungsgrad (Schweregrad 3) zugeordnet. Zudem stuft das Verwaltungsgericht die medizinische Bedeutung des Primatenversuchs ebenfalls als sehr unsicher ein und korrigiert damit die Ansicht des Regierungsrats als Vorinstanz. Dieser hatte den allfälligen Nutzen für den Menschen völlig überbewertet. Dennoch kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass der Forschungsnutzen die Belastung der Tiere überwiegt.

Diese Schlussfolgerung ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar. Den Versuchstieren wird langandauerndes schweres Leiden zugemutet, obwohl kein konkreter Nutzen für die Behandlung einer menschlichen Erkrankung absehbar ist. Der Tierversuch verstösst gegen Art. 19 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes, wonach Tierversuche insbesondere dann als unzulässig gelten, wenn sie gemessen am erwarteten Kenntnisgewinn dem Tier unverhältnismässige Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in unverhältnismässige Angst versetzen. Eine Bewilligung für einen unzulässigen Tierversuch ist rechtswidrig.

Für die Tierschutzorganisationen ist weiterhin klar: Die Tiere werden auf grausame Weise instrumentalisiert. Das Urteil berücksichtigt die Tierwürde zu wenig und schafft Rechtsunsicherheit in wichtigen Fragen, die durch das Bundesgericht eindeutig geklärt wurden.Dieses höchstrichterliche Urteil bleibt schweizweit wegweisend. Die Tierschutzorganisationen werden sich auch künftig auf dessen Einhaltung berufen.

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VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die 1988 von Heli Dungler und Freunden in Wien gegründete Organisation tritt für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen. Im Fokus ihrer nachhaltigen Kampagnen und Projekte stehen Streunerhunde und -katzen sowie Heim-, Nutz- und Wildtiere – wie Bären, Grosskatzen und Orang-Utans – aus nicht artgemässer Haltung sowie aus Katastrophen- und Konfliktzonen. Mit Büros in Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Kosovo, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, den USA und Vietnam sowie Schutzzentren für notleidende Tiere in elf Ländern sorgt VIER PFOTEN für rasche Hilfe und langfristige Lösungen.

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