Wir brauchen stärkere Tierschutzgesetze, eine konsequente Umsetzung sowie einen besseren Vollzug. VIER PFOTEN setzt sich auf politischer Ebene für nachhaltige Veränderungen ein.
Unsere politischen Forderungen
Für eine Einschränkung von Feuerwerk
VIER PFOTEN fordert eine Einschränkung von Feuerwerk.
Gemäss der Tierschutzgesetzgebung müssen Tiere vor Lärm geschützt werden, wenn dieser Flucht-, Meide-, und Aggressionsverhalten oder Erstarren hervorruft und sich das Tier der Lärmquelle nicht entziehen kann. Feuerwerk löst – wie der Bundesrat in seiner Botschaft anerkennt – bei Tieren solche Verhaltensweisen aus: Die plötzlichen, knallenden Geräusche versetzen Heim-, Nutz- und Wildtiere in Angst und setzen sie grossen Stressbelastungen aus. Viele Tiere – mitunter landwirtschaftliche Nutztiere – sind Fluchttiere. In ihrer Panik versuchen sie zu fliehen. Dabei kommt es zu Unfällen, Verletzungen und Todesfällen. Bei Wildtieren können durch die Flucht wichtige Energiereserven verbraucht werden und als indirekte Folge können sich Aborte und Unfälle mit Todesfolge ereignen. Des Weiteren sehen sich viele Haustierhaltende gezwungen, rund um den 1. August und Silvester mit ihren Tieren zu verreisen. Feuerwerk ist eine unnötige Belastung für Tiere.
Deshalb fordern wir eine Einschränkung von Feuerwerk. Die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», die am 1. Dezember 2023 mit 137'193 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, hat das Ziel Menschen, Tiere und die Umwelt besser vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerk zu schützen. VIER PFOTEN unterstützt dieses Anliegen und fordert die Politik auf, innerhalb eines indirekten Gegenvorschlags das Sprengstoffgesetz so zu ändern, dass Tiere effektiv vor dem lauten, plötzlichen Knallen geschützt werden.
Falls das Parlament keinen griffigen Gegenvorschlag annimmt, fordern wir die Bevölkerung auf, in der Volksabstimmung die Initiative anzunehmen.
Für ein Pelzimportverbot
VIER PFOTEN fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte.
Obwohl die Herstellung solcher Pelze in der Schweiz bereits nicht mehr möglich ist, gelangen sie weiterhin über den Handel ins Land. Wir setzen uns daher politisch dafür ein, dass diese Lücke geschlossen wird und Tierleid nicht länger importiert wird. Ein erster Schritt wurde gemacht, indem das Importverbot auf Verordnungsebene eingeführt wurde. Am 1. Juli 2025 wurde ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte in den Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland (EDAV-EU) und mit Drittstaaten (EDAV-DS) verankert. Nun ist es essenziell dies auch auf Gesetzesstufe zu verankern.
VIER PFOTEN setzt sich aktuell für den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» ein, der sich im parlamentarischen Prozess befindet. Dieser würde ein Import- und Handelsverbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten im Tierschutzgesetz verankern. In dem Prozess ist es besonders wichtig eine ernsthafte Definition von «tierquälerisch» zu erhalten und alle tierquälerischen Praktiken, wie Käfige, Gitterböden oder tierquälerische Tötungsmethoden, wie Schlagfallen in das Importverbot aufzunehmen. Der im Juli 2025 publizierte Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zeigt, dass die Käfighaltung von Pelztieren zwangsläufig mit gravierenden Tierschutzproblemen verbunden ist. Allen untersuchten Arten – also Nerzen, Füchsen, Marderhunden und Chinchillas – wird die Auslebung zentraler Verhaltensbedürfnisse, wie Bewegung oder soziale Interaktion, verunmöglicht. Die EFSA kommt zum Schluss, dass die meisten dieser Defizite im bestehenden System weder verhindert noch wirksam gemildert werden können.
Die Schweiz muss ihren Tierschutzstandards gerecht werden und darf keine Produkte importieren, die diesen klar zuwiderlaufen. Solche Importe untergraben die geltende Gesetzgebung und stehen im Widerspruch zu unseren Tierschutzwerten.
Für ein Importverbot von Foie gras
VIER PFOTEN fordert ein Importverbot von Stopfleberprodukten.
Das Stopfen ist in der Schweiz seit 2008 explizit verboten (Art. 4 Abs. 4 TSchG i.V.m. Art. 20 lit. e TSchV). Es wurde anerkannt, dass es sich dabei um eine Praxis handelt, die tierquälerisch ist und die Würde des Tieres missachtet. Aufgrund des Verbotes der Tierquälerei war das Stopfen jedoch bereits unter dem Tierschutzgesetz von 1978 verboten. Der Import bleibt hingegen weiterhin erlaubt.
Seit dem 1. Juli 2025 besteht eine Deklarationspflicht für Stopfleber und Produkte aus der Stopfmast. Diese Verordnungsänderung wurde mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren eingeführt. Das bedeutet, dass ab Juli 2027 auf allen importierten Stopfmastprodukten der Verweis «von zwangsernährten Gänsen gewonnen.» bzw. «Von zwangsernährten Enten gewonnen.» stehen muss.
Gleichzeitig gibt es eine hängige Volksinitiative, die den Import von Stopfleber verbieten möchte. Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)» kam im Februar 2024 mit 102'478 gültigen Unterschriften zu Stande. Aktuell befindet sich ein indirekter Gegenvorschlag im parlamentarischen Prozess. Dieser fordert eine Beobachtung der importierten Menge und weitergehende Massnahmen, falls die importierte Menge nicht zurück geht.
Ein Importverbot für dieses tierquälerische Produkt ist notwendig und angebracht, weshalb wir die Politik auffordern zu handeln.






