Jedes Jahr sterben in der Schweiz unzählige Tiere bei Stallbränden – allein im Jahr 2024 waren es über 1'000 Lebewesen (siehe Chronik). Viele von ihnen ersticken qualvoll im Rauch oder verbrennen bei lebendigem Leib. Diese Tragödien sind nicht nur erschütternd, sie wären auch vermeidbar.
Tiersterben durch Stallbrände in der Schweiz
VIER PFOTEN setzt sich für einen besseren Schutz von Tieren vor Brandgefahren ein
Warum brennt es so oft?
Ein trauriges Beispiel: Im Mai 2024 starben 800 Schweine bei einem einzigen Stallbrand. Solche Vorfälle sind keine Einzelfälle. Ein zentraler Grund: unzureichende gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Tierhaltungen.
Die aktuellen Minimalstandards bieten keinen ausreichenden Schutz für Tiere im Brandfall. Laut Medienberichten werden Stallbrände häufig durch technische Defekte ausgelöst – ein Risiko, das sich durch geeignete bauliche, technische und organisatorische Massnahmen deutlich verringern oder sogar vermeiden liesse.
Da sich das Entstehen von Bränden nie vollständig ausschliessen lässt, ist es umso wichtiger, dass vorbeugende Massnahmen getätigt werden– und zwar bereits im Planungsstadium neuer Anlagen sowie bei der regelmässigen Überprüfung und Wartung bestehender Betriebe. Nur so können die Auswirkungen brandgefährlicher Betriebsrisiken wirksam gemindert und das Leben unzähliger Tiere geschützt werden. Aktuell fehlen allerdings in den Brandschutzrichtlinien konkrete und griffige Bestimmungen dafür.
Bund lehnt Verantwortung ab
Trotz wiederholter Forderungen nach besseren Brandschutzvorschriften lehnt der Bund bislang jegliche Verantwortung ab und verweist an die Kantone. Im April 2024 erklärte der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf das Postulat 24.3030 von Anna Giacometti «Tierspezifische Brandschutzvorschriften für Ställe», ihm fehle die gesetzliche Grundlage für entsprechende Vorschriften.
Zwar liegt der bauliche Feuerschutz primär bei den Kantonen – doch der Bund ist laut Verfassung verpflichtet, den Schutz der Tiere sicherzustellen. Gerade im Bereich der Tierhaltung hat der Bund (nach Art. 80 Abs. 2 lit. a BV) eine explizite Aufgabe, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Wenn besondere Gefahren – so etwa die tendenziell zunehmende Brandgefahr – erkannt werden, ist es Aufgabe des Bundes, den Schutz der Tiere zu gewährleisten. Vor allem erlaubt der Bund Intensivtierhaltungen, bei denen im Brandfall die Anzahl der Opfer massiv steigt. Trotzdem fehlen verbindliche Vorgaben zu Fluchtwegen, Brandmeldeanlagen oder Evakuierungsplänen – selbst in Grossbetrieben mit Hunderten Tieren. Durch die Erweiterung der Tierhaltungsbestimmungen um effektive, tierspezifische Brandschutzvorgaben, könnten diese tragischen Ereignisse reduziert oder gänzlich vermieden werden.
Tierschutzorganisationen fordern Verantwortung ein
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat eine ausführliche Chronologie der politischen Bemühungen um griffigere Brandschutzvorgaben erstellt. Die Stiftung hat in einem offenen Brief an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, unterzeichnet von VIER PFOTEN und sechs weiteren Organisationen, den Bund aufgefordert, seiner verfassungsmässigen Tierschutzverantwortung endlich gerecht zu werden und einen effektiven Schutz von Tieren vor Brandgefahren festzuhalten.
Die wiederholte Inkaufnahme des qualvollen Todes unzähliger Tiere in der Landwirtschaft ist ethisch nicht vertretbar – und politisch nicht länger hinnehmbar.
Brandschutzmassnahmen in Tierhaltungen können jährlich Hunderte von Leben retten.
Unsere Forderungen
VIER PFOTEN setzt sich für einen besseren Schutz
von Tieren vor Brandgefahren ein und fordert:
- Verbindliche Brandschutzvorgaben für alle Tierhaltungsbetriebe.
- Erweiterung der Tierhaltungsbestimmungen um konkrete bauliche und technische Brandschutzanforderungen.
- Verantwortungsübernahme des Bundes, seine Schutzpflicht für Tiere wahrzunehmen und in dem Bereich tätig zu werden.