Zubereitung von tierfreundlichen Gerichten

Empfehlungen für eine tierfreundliche gemeinschaftsgastronomie

VIER PFOTEN hat Empfehlungen für den Grosseinkauf tierischer Produkte formuliert, um Auftraggeber von Verpflegungsdienstleistungen (Betreiber von Kantinen, Kantone und Gemeinden, u.a.) dabei zu unterstützen, tierfreundlicher und ökologischer einzukaufen.

10.7.2020

Worum geht es?

VIER PFOTEN unterstützt Akteure der schweizerischen Gemeinschaftsgastronomie sowie deren Auftraggeber dabei, das Verpflegungsangebot in Kantinen tierfreundlicher und ökologischer zu gestalten. Unsere «Empfehlungen für eine tierfreundliche Gemeinschaftsgastronomie» zeigen auf, wie Tierwohl und Umweltbewusstsein im gastronomischen Angebot berücksichtigt werden können.

Wieso ist das wichtig?

Die Gemeinschaftsgastronomie sollte ihre Verantwortung für Mensch, Tier und Planet ernst nehmen. Dies gilt vor allem für Kantinen, die von der öffentlichen Hand getragen werden und insbesondere für Schulkantinen (von der Primar- bis Hochschulstufe). Denn dort, wo junge Menschen mit Wissen und Kompetenzen für die Zukunft ausgestattet werden, darf die Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Ernährung als zentrale Komponente von Tierleid und Klimaerwärmung nicht fehlen.

Wie wirtschaftlich ist das?

Studien haben gezeigt, dass ein tierfreundliches und ökologisches Verpflegungsangebot in Kantinen nicht nur den Tieren und der Umwelt zugutekommt, sondern dass biologische, vegetarische und vegane Menüs – wenn genussvoll zubereitet und ansprechend kommuniziert – den Erfolg einer Kantine deutlich steigern können.

wie funktioniert's?

  • Reduce: Der Menüplan sollte nicht mehr als 2 Mal pro Woche Fleisch enthalten. Der Fleischanteil in fleischhaltigen Menüs oder Saucen kann ausserdem reduziert werden, ohne dass Geschmack und Qualität darunter leiden. Auch sollten Bemühungen gemacht werden, nicht nur «bevorzugte» Fleischstücke, sondern möglichst viele Teile des Tieres zu verwerten.
  • Refine: Fleisch, Milchprodukte und Eier sollen aus Haltungsbedingungen bezogen werden, die wichtige Tierschutz- und Tierwohlkriterien einhalten. Sofern mit dem Reduce-Ansatz kombiniert, wird dadurch das Budget nicht belastet.
  • Replace: An den fleischlosen Tagen sollen die Menüs vegetarisch oder rein pflanzlich sein. Dazu empfiehlt es sich, das Personal zusätzlich zu schulen. Qualitativ hochwertige und innovative, pflanzliche Menüs sind für den Erfolg von Kantinen ausschlaggebend.

Hinweis: Bei Ansicht dieses Videos eventuell auftauchende Werbeeinblendungen stehen in keinem Zusammenhang mit VIER PFOTEN. Wir übernehmen für diese Inhalte keinerlei Haftung.

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Empfohlene Labels

VIER PFOTEN empfiehlt, nur tierische Produkte einzukaufen, die mindestens den Anforderungen von BTS und RAUS (in Kombination) entsprechen. Längerfristig sollte der Anteil der Produkte gesteigert werden, welche über die Tierwohlaspekte der BTS/RAUS-Richtlinien hinausgehen.

Diese Labels erfüllen mindestens die BTS- und RAUS-Anforderungen und vergleichbare Tierhaltungsbedingungen:

  • IP-Suisse
  • SwissPrimPorc 
  • SwissPrim- Beef 
  • Natura Beef/Natura Veal 
  • Agri Natura 
  • Naturafarm 
  • Nature Suisse
  • Weide-Beef 
  • Silvestri Weiderind 
  • Silvestri Freilandschwein
  • Swiss Premium Weiderind.

Diese Labels erfüllen die Anforderungen gemäss Schweizer Bio-Verordnung:

  • Bio-Suisse (Knospe)
  • Knospe Import
  • KAG Freiland
  • Demeter
  • Coop Naturaplan Schweiz
  • Coop Naturaplan Import
  • Migros Bio Schweiz
  • Manor bio natur plus Schweiz
  • Natura Beef Bio Schweiz
  • Weide-Beef Bio Schweiz 
  • Fidelio
  • Silvestri Bio Weiderind

BTS/RAUS-Anforderungen

Die freiwilligen staatlichen Tierwohlförderprogramme «BTS» (Besonders tierfreundliche Stallhaltung) und«RAUS» (Regelmässiger Auslauf ins Freie) bilden die Grundlagefür eine Vielzahl von Labels. Sie können einzeln oder gemeinsam umgesetzt werden. Im Vergleich zu den minimalengesetzlichen Standards gelten grosszügigere Vorgaben bezüglich Fläche und Strukturierung der Ställe/Gehege, Einstreuungder Liegebereiche und Auslauf/Weidegang.

Schweizer Bio-Verordnung

Die sog. «Bio-Verordnung» regelt die Anforderungen an die biologische Tierhaltung in der Schweiz und geht in vielen Bereichen über die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung und BTS/RAUS hinaus. Zu Transport und Schlachtung gibt es allerdings keine speziellen Regelungen, es gelten die Gesetzesgrundlagen. Aufbauend auf der Bio-Verordnung gibt es eine Reihe von privatrechtlichen Bio-Labels, die zusätzliche Tierwohlaspekte abdecken, z. B. in Bezug auf Fütterung,Herdengrössen, Auslauf und Weidegang.

Die «Empfehlungen für eine tierfreundliche Gemeinschaftsgastronomie» zum downloaden

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