Petition für die Beibehaltung des Tieranwaltes

Das Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen wurde 1992 per Volksentscheid in Zürich eingeführt. In den 18 Jahren seines Bestehens hat es sich bestens bewährt: die Sensibilisierung für die Anliegen der Tiere in Bevölkerung und bei Behörden hat deutlich zugenommen, Fälle nicht tolerierbarer Tierquälerei wurden strenger bestraft als in anderen Kantonen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden wurden kostengünstig entlastet.
Per Ende 2010 soll dieses gut funktionierende, einen konsequenten strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes garantierende Amt überraschend und unbegründet abgesetzt werden. Schlimmer noch: künftig soll keine spezialisierte Behörde mehr die Möglichkeit haben, die Anliegen der Tiere im Strafverfahren zu vertreten. Dies bedeutet einen gewaltigen Rückschritt in einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft.
Aus diesem Grund hat die neu gegründete Tierpartei Schweiz (TPS) eine Petition lanciert, worin der Zürcher Kantonsrat ersucht wird, das bewährte Amt des Tieranwalts beizubehalten und damit dem strafrechtlichen Tierschutz im Kanton Zürich weiterhin gerecht zu werden. VIER PFOTEN unterstützt diese Forderung voll und ganz und bittet deshalb alle Tierfreundinnen und Tierfreunde die Petition zu unterzeichnen.
Unterzeichnen Sie die Petition jetzt!
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