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Tieranwälte sind für die konsequente Bestrafung von Tierquälereien überaus bedeutend und bieten die Möglichkeit, den in vielen Kantonen bestehenden eklatanten Vollzugsnotstand im Tierschutzstrafrecht endlich zu beenden. Institutionen nach dem Vorbild des - bisher leider einzigen - Zürcher Tieranwalts tragen nachweislich dazu bei, dass das Tierschutzrecht ernster genommen und besser durchgesetzt wird. Der Tieranwalt unterstützt Polizei und Behörden in Fällen von Verstössen gegen das Tierschutzrecht und vertritt in jedem Strafverfahren die Interessen der geschädigten Tiere.

Begangene Tierquälereien können damit zwar nicht ungeschehen gemacht werden, doch sorgt der Tieranwalt dafür, dass die Täter für ihre Delikte zur Verantwortung gezogen werden. Zudem hat seine Tätigkeit eine starke präventive Wirkung, weil Tierquäler von weiteren Taten abgehalten werden. Als Fürsprecher der Tiere kann er von Anfang zu deren Gunsten an auf das Strafverfahren einwirken und ungerechtfertigte Freisprüche und Verfahrenseinstellungen anfechten.



Der Zürcher Tieranwalt hat sich bestens bewährt. In keinem anderen Kanton sind in den vergangenen 15 Jahren auch nur annähernd so viele Tierschutzverfahren durchgeführt worden. Zudem sind im Kanton Zürich auch die Strafen für Tierschutzdelikte deutlich höher als der gesamtschweizerische Durchschnitt.

Weil von Gegnern der Initiative regelmässig die gleichen - nur vermeintlich schlagenden - Gründe gegen die Einsetzung von Tieranwälten angeführt werden, hat die TIR ein umfassendes Argumentarium zum Thema verfasst. Dieses und ausführliche Hintergrundinformationen zum Tieranwalt finden Sie unter www.tieranwalt.ch.

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